Praxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Sandra Koehn

Kosten

Bei gesetzlich Versicherten werden – bei Bewilligung der Psychotherapie – alle angebotenen Leistungen durch die Krankenkasse übernommen. Sie bringen lediglich Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

⚠️ Bitte beachten Sie, dass ich bis auf Weiteres leider keine Kapazitäten für die Behandlung privat Versicherter habe.

Privat Versicherte (auch mit zusätzlicher Beihilfe) erkundigen sich bitte vor dem ersten Termin bei ihrer Krankenkasse (und der Beihilfe), welche Schritte notwendig sind, damit die Kosten für eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin) übernommen werden und erledigen diese. Die Rechnung (nach GOP – Gebührenordnung für Psychotherapeuten) adressiere ich im Normalfall an Sie, und Sie reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie stehen also in der Verantwortung, die Kostenübernahme vorher zu klären.

Selbstzahlern stelle ich ebenfalls Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Ich schließe mit Ihnen (als gesetzlich und privat Versicherte oder Selbstzahler) einen Vertrag über die Therapie ab. Darin enthalten ist auch ein Passus zum Ausfallhonorar.

Information zum Ausfallhonorar

Da die psychotherapeutische Praxis für mich meine Erwerbsquelle darstellt und ich wirtschaftlich arbeiten möchte, erhebe ich in klar definierten Fällen ein Ausfallhonorar: Sollten Sie einen Termin bis 8:00 Uhr des Vortages absagen, gelingt es mir meist, diesen anderweitig zu vergeben, so dass ich in dieser Zeit wie geplant mein Einkommen erwirtschaften kann. Damit fallen keine Kosten für Sie an. Bei kurzfristig erfolgten Absagen (später als 8:00 Uhr am Vortag) oder Nichterscheinen ohne Absage stelle ich Ihnen 50 € in Rechnung, die Sie nicht von Ihrer Krankenkasse zurückfordern können.

Der Grund für eine kurzfristige Absage/Nichterscheinen ist für mich nicht bedeutsam, da es hier nicht um eine Rechtfertigung geht, sondern allein um die Wirtschaftlichkeit meiner Praxis. Auch bei Erkrankung oder Ähnlichem fällt das Ausfallhonorar an, da ich sonst – gerade in Zeiten erhöhter Krankenzahlen (z.B. „Grippewelle“) – deutliche und ungeplante Einbußen hinnehmen müsste. Bitte planen Sie die Möglichkeit ein, dass es auch bei Ihnen ein oder zwei Mal im Laufe der Therapie zu einem solchen Ausfall kommen könnte.

Ich bitte Sie, sich nicht krank zum vereinbarten Termin zu „schleppen“, sondern sich einfach bei mir zu melden. Bei schwacher Symptomatik ist eine Sitzung via Video möglich, bei stärkeren Symptomen sollten wir die Sitzung ausfallen lassen, da Sie ohnehin nicht leistungsfähig sind und sich lieber ausruhen sollten.