Praxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Sandra Koehn

Gruppentherapie

Es gibt derzeit zwei Arten der Gruppenpsychotherapie, die durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden: die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und die Richtlinien-Gruppenpsychotherapie.

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung dient der Vermittlung grundlegender Inhalte der ambulanten Psychotherapie und soll Patienten u.a. ermöglichen, die Therapie in einer Gruppe für sich zu testen. Sie muss bei der gesetzlichen Krankenkasse weder beantragt, noch ihr angezeigt oder von ihr genehmigt werden, damit diese die Kosten übernimmt. Auch der ärztliche Konsiliarbericht, der sonst zu Beginn einer Psychotherapie notwendig ist, ist bei dieser Form der Gruppenpsychotherapie nicht erforderlich. Die in dieser Art der Gruppentherapie wahrgenommenen Sitzungen werden nicht auf das Kontingent der Richtlinientherapie, also einer umfassenderen, bewilligungspflichtigen Psychotherapie angerechnet. Es werden demnach weder „bewilligte“ Sitzungen einer durch die Kasse genehmigten Psychotherapie „verbraucht“, noch zieht diese Art der Psychotherapie Konsequenzen wie „Sperrfristen“ nach sich, also die Beantragung einer neuerlichen Therapie unter erschwerten Bedingungen. Diese Form der Gruppenpsychotherapie kann in 4 × 100 Minuten-Sitzungen stattfinden oder aber in 8 × 50 Minuten-Sitzungen, die Gruppengröße liegt bei 3–9 Patient*innen. Vor Beginn der Gruppe werde ich in einem Erstgespräch die allgemeine Indikation für eine Psychotherapie mit Ihnen prüfen.

Derzeit angebotene Themen in der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung:

Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen nach der Gruppe leider keinen Platz eine anschließende Psychotherapie anbieten kann. Wie Sie Ihre Chancen auf einen Platz bei den Kollegen erhöhen, lernen Sie jedoch bei mir.

Richtlinien-Gruppenpsychotherapie

Die Richtlinien-Gruppenpsychotherapie dient der umfassenden Behandlung einer psychischen Erkrankung. Nach wenigen Einzelsitzungen zur Diagnose- und Indikationsklärung wird die Therapie bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Nach der jeweiligen Genehmigung sind die Kontingente einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie nutzbar. Eine Therapieeinheit entspricht dabei 100 Minuten Gruppenpsychotherapie, die Gruppengröße liegt bei 3–9 Patient*innen.

Voraussichtlich ab Ende 2025 angebotene Themen in der Richtlinien-Gruppenpsychotherapie:

Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen leider keinen Einzelpsychotherapieplatz anbieten kann, wenn die Inhalte meiner Gruppenpsychotherapie nicht zu Ihrer Problemstellung passen. Dies werden wir in den vorgeschalteten Einzelsitzungen klären.